Justitia-Statue als Hintergrundmotiv

Rechtsanwalt von Bodelschwingh

Ihr Anwalt für Erbrecht in Köln

Ich vertrete Sie bundesweit beim Pflichtteil und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2003.

Ich vertrete Sie beim Pflichtteil und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Wobei ich Ihnen helfe

Zwei Themen machen den größten Teil meiner Erbrechtsmandate aus: der Pflichtteil und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Pflichtteil geltend machen

Sie sind enterbt oder übergangen worden? Als Kind, Ehegatte oder Elternteil steht Ihnen häufig ein Pflichtteil zu. Ich kläre den Nachlass auf, berechne Ihren Anspruch und setze ihn gegen die Erben durch.

Pflichtteil abwehren

Sie sind Erbe und sollen zahlen. Ich prüfe, ob die geforderte Summe stimmt: Welche Bewertung liegt zugrunde, welche Nachlassverbindlichkeiten sind abzuziehen, welche Schenkungen zählen wirklich mit.

Erbengemeinschaft auseinandersetzen

Mehrere Erben, oft eine Immobilie, kein Konsens. Ich kläre, was zum Nachlass gehört, verhandle eine tragfähige Teilung und vertrete Sie, falls nötig, bei der Auseinandersetzung.

Testament und Erbfolge prüfen

Ich prüfe, ob das Testament wirksam ist und wer danach tatsächlich erbt. Dabei kläre ich Form, Testierfähigkeit und Auslegung und vertrete Sie im Verfahren um den Erbschein.

Rechtsanwalt Alexander von Bodelschwingh

Zulassung

seit März 2003, Rechtsanwaltskammer Köln

Schwerpunkt

Erbrecht, Fachanwaltslehrgang 2008 in Bonn

Rechtsanwalt Alexander von Bodelschwingh

VB-Anwaltskanzlei
Alexander von Bodelschwingh

VB-Anwaltskanzlei
Alexander von Bodelschwingh

Ich bin Alexander von Bodelschwingh, Rechtsanwalt in Köln-Widdersdorf, zugelassen seit März 2003. Den Fachanwaltslehrgang Erbrecht habe ich 2008 in Bonn abgeschlossen. Den Titel Fachanwalt führe ich nicht.

Ich arbeite allein. Sie sprechen also mit dem Anwalt, der Ihre Akte danach auch bearbeitet.

Die meisten Mandate laufen bei mir über Telefon und E-Mail. Etliche meiner Mandanten habe ich nie persönlich gesehen. Wenn Sie lieber herkommen: Die Kanzlei liegt in Köln-Widdersdorf, vor dem Haus und in den Nebenstraßen finden Sie Parkplätze.

Bei größeren Erbauseinandersetzungen fahre ich auch raus. Für eine Erbengemeinschaft war ich schon bis Bad Nauheim unterwegs.

Typische Fallkonstellationen

Zwei Wege, die Sie im Erbrecht am häufigsten erwarten. Vereinfacht dargestellt.

Pflichtteil

1. Auskunft

Als Pflichtteilsberechtigter dürfen Sie von den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und ein notarielles Verzeichnis fordern.

2. Bewertung

Immobilien, Firmenanteile und Schenkungen der letzten zehn Jahre werden bewertet. Genau hier entscheidet sich, wie hoch Ihr Anspruch am Ende ausfällt.

3. Durchsetzung

Ich beziffere den Anspruch und fordere ihn ein. Bewegt sich die Gegenseite nicht, klage ich ihn ein. Mein Ziel ist eine schnelle & erfolgreiche Klärung.

1. Auskunft

Als Pflichtteilsberechtigter dürfen Sie von den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und ein notarielles Verzeichnis fordern.

2. Bewertung

Immobilien, Firmenanteile und Schenkungen der letzten zehn Jahre werden bewertet. Genau hier entscheidet sich, wie hoch Ihr Anspruch am Ende ausfällt.

3. Durchsetzung

Ich beziffere den Anspruch und fordere ihn ein. Bewegt sich die Gegenseite nicht, klage ich ihn ein. Mein Ziel ist eine schnelle & erfolgreiche Klärung.

Erbengemeinschaft

1. Bestandsaufnahme

Wer erbt zu welcher Quote, was gehört zum Nachlass, welche Schulden und welche Vorempfänge sind zu berücksichtigen.

2. Verhandlung

Ich verhandle mit den Miterben über die Teilung: Auszahlung, Übernahme der Immobilie gegen Ausgleich oder Verkauf.

3. Teilung

Am Ende steht ein Auseinandersetzungsvertrag. Kommt keiner zustande, bleibt die Teilungsversteigerung.

1. Bestandsaufnahme

Wer erbt zu welcher Quote, was gehört zum Nachlass, welche Schulden und welche Vorempfänge sind zu berücksichtigen.

2. Verhandlung

Ich verhandle mit den Miterben über die Teilung: Auszahlung, Übernahme der Immobilie gegen Ausgleich oder Verkauf.

3. Teilung

Am Ende steht ein Auseinandersetzungsvertrag. Kommt keiner zustande, bleibt die Teilungsversteigerung.

Der Ablauf ist vereinfacht dargestellt und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

So arbeiten wir zusammen

Sie bekommen eine klare Einordnung, eine ehrliche Einschätzung Ihrer Aussichten und eine konsequente Vertretung.

01

Anfrage

Sie schildern mir Ihren Fall über das Formular oder am Telefon.

02

Einschätzung

Ich sage Ihnen, was rechtlich geht, was es kostet und ob sich der Aufwand für Sie lohnt.

03

Vertretung

Ich übernehme den Schriftverkehr mit der Gegenseite und vertrete Sie vor Gericht.

Wann ich helfe,
und wann nicht

Wann ich helfe,
und wann nicht

Nicht jede Erbsache braucht einen Anwalt. Wenn sich ein Mandat für Sie nicht rechnet, sage ich Ihnen das lieber gleich.

Nicht jede Erbsache braucht einen Anwalt. Wenn sich ein Mandat für Sie nicht rechnet, sage ich Ihnen das lieber gleich.

Dafür sollten Sie anrufen

Sie sind enterbt oder übergangen
und wollen Ihren Pflichtteil.

Sie hängen in einer Erbengemeinschaft fest,
meistens wegen einer Immobilie.

Sie sollen als Erbe einen Pflichtteil zahlen
und wissen nicht, ob die Forderung stimmt.

Sie halten ein Testament für unwirksam,
weil die Form nicht stimmt oder der Erblasser nicht mehr testierfähig war.

Dafür sollten Sie anrufen

Sie sind enterbt oder übergangen
und wollen Ihren Pflichtteil.

Sie hängen in einer Erbengemeinschaft fest,
meistens wegen einer Immobilie.

Sie sollen als Erbe einen Pflichtteil zahlen
und wissen nicht, ob die Forderung stimmt.

Sie halten ein Testament für unwirksam,
weil die Form nicht stimmt oder der Erblasser nicht mehr testierfähig war.

Dafür lieber nicht

Testament aufsetzen: Ein eigenhändiges Testament können Sie selbst handschriftlich verfassen und unterschreiben (§ 2247 BGB). Für eine Beurkundung wenden Sie sich direkt an einen Notar. Welche Regelungen zulässig und sinnvoll sind, kann ich Ihnen im Rahmen einer Beratung erklären.

Unternehmensnachfolge: Das ist ein eigenes, sehr komplexes Feld. Damit sind Kanzleien besser bedient, die genau das täglich machen.

Pflichtteil ohne jede Auskunft bei kleinem Nachlass: Wenn erst über Monate zusammengesucht werden muss, was überhaupt im Nachlass ist, und am Ende ein kleiner Betrag übrig bleibt, kostet Sie das Verfahren mehr, als es einbringt.

Dafür lieber nicht

Schildern Sie mir Ihren Fall.

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Schreiben Sie kurz, worum es geht. Ich melde mich zurück und sage Ihnen, wie ich die Sache einschätze. Wenn es eilig ist, rufen Sie einfach an.

Telefonnummer

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+49 221 84 55 18 51

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Mo., Di. & Do.: 09:00–13:00 Uhr · 14:00–17:00 Uhr
Mi. & Fr.: 09:00–13:00 Uhr

Mo., Di. & Do.: 09:00–13:00 Uhr · 14:00–17:00 Uhr
Mi. & Fr.: 09:00–13:00 Uhr

Kanzlei & Anfahrt

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Häufige Fragen zum Erbrecht

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Wert des Nachlasses am Todestag ab und davon, welche Schenkungen noch mitzählen.

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